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  • Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter.


    In ganz Deutschland und weltweit tätig!

    Ich stehe Ihnen in allen rechtlichen und unternehmerischen Aspekten zur Seite und berate Sie fachgerecht und engagiert. Ich kooperiere mit einer Vielzahl von Anwaltskollegen, Steuerberatern, Unternehmensberatern und sonstigen Fachleuten bundes- und weltweit, so dass eine umfassende Beratung und Vertretung gewährleistet ist. Gemeinsam entwickeln wir individuelle Lösungen und bringen Sie ans Ziel.

    Mein Motto: Ergebnisorientierte Rechtsberatung und Vertretung für anspruchsvolle Mandanten. 


    Warum ein Rechtsanwalt als Jugendschutzbeauftragter Vorteile hat: 


    Hier ein interessantes Urteil: >> OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2003, 20 U 7/03: Jugendschutzbeauftragter

    Die Richter waren sich einig: den Titel "Jugendschutzbeauftragter" darf zwar fast jeder führen. Die von vielen darunter verstandene Leistung, nämlich rechtliche Beratung und Vertretung betreffend Fragen des Jugendschutzes, die jeder mit dieser Aufgabe verbindet, darf als Externer aber auch nach dem Berufungsurteil nur der zugelassene Rechtsanwalt leisten. Mit dem Urteil wird also eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft der Jugendschutzbeauftragten geschaffen.

    Auf der einen Seite der "einfache" Jugendschutzbeauftragte, dessen wesentliche Aufgabe die eines Briefkastens sein wird. Auf die meisten der Anfragen und Hinweise wird er tatsächlich nicht antworten dürfen, da sie sich mit Rechtsfragen beschäftigen. Wie oft fragt schließlich eine Mutter besorgt bei dem Jugendschutzbeauftragten an, wie sie mit ihrem Kind umgehen soll, das sich die von ihm "betreuten" Inhalte angesehen hat? Stattdessen kommen doch tatsächlich eher Hinweise auf (angebliche) Lücken im Altersverifikationssystem (AVS) oder entsprechende Anschuldigungen, auch solche bezogen auf die Abrechnungssysteme (Stichwort Dialer / 0190) auf den Jugendschutzbeauftragten zu.

    Dazu darf der "einfache" Jugendschutzbeauftragte dann aber den von ihm betreuten Anbieter nicht rechtlich beraten – das hält das Urteil eindeutig fest. Ebenso muss er sich dem Anfragenden gegenüber fallbezogenen rechtlichen Ausführungen enthalten. 

Also: Wenn schon denn schon und gleich einen qualifizierten Rechtsanwalt als Jugendschutzbeauftragten bestellen!

    

Kein Geschwafel. Ich rede Klartext. Nur das maximal erreichbare Ergebnis ist es das zählt!